I. Überprüfung:
1. Der Kunde, d.h. das Unternehmen oder die natürliche Person, die das Produkt (die Ausrüstung) an die Zentrale der Firma Technomashbud geliefert hat (gemäß dem Empfangsprotokoll zur Fehlerprüfung/Reparatur), weist die Überprüfung des technischen Zustands des übertragenen Produkts (der Ausrüstung) und dessen Reparatur an.
2. Im Falle einer Überprüfung und nicht Garantiereparatur werden die Kosten in Arbeitsstunden berechnet. Die Kosten für die Arbeitsstunden betragen 175,00 pln / Netto.
3. Nach Durchführung der bestellten Überprüfung informiert der Besteller den Besteller über die festgestellten Verstöße sowie über die Möglichkeiten und den Preis ihrer Reparatur. Es wird ein Reparaturangebot für das bewährte Produkt vorgelegt. Im Falle eines Widerspruchs mit der Reparatur ist der Kunde verpflichtet, die Fehlerprüfung zu bezahlen.
II. Renovierung:
1. Der Kunde kann unter Hinweis auf das Angebot eine Reparatur des Produkts (der Ausrüstung) schriftlich, per E-Mail oder telefonisch in einer separaten Bestellung bestellen.
2. Wenn der Besteller die Reparatur nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erteilung des Angebots bestellt, zahlt er dem Besteller eine Prüfgebühr gemäß Absatz i/1.
III. Zahlungen:
1. Im Falle eines Auftrags zur Überprüfung oder Reparatur des Produkts (der Ausrüstung) zahlt der Besteller eine Vergütung in dem vom Besteller im Angebot angegebenen Betrag.
2. Die Höhe der Löhne kann sich nur ändern, wenn unvorhergesehene Umstände auftreten (dies sind Gründe, die nicht vom Auftraggeber abhängig sind oder während der Prüfung nicht überprüfbar sind, aufgrund von Schuld des Auftraggebers, die zu einer Erhöhung der Reparatur– /Überprüfungskosten während der Bewertung führen und den Auftraggeber vorher über diese Änderung informieren.
IV. Verfehlt rechtzeitig:
1. Wenn das Produkt(die Ausrüstung) nicht innerhalb der vereinbarten Frist erhalten wird, wird dem Kunden eine Mietgebühr für die Lagerung des Produkts (die Ausrüstung) in Höhe von 20,00 PLN berechnet.netto/Tag/Gerät.
2. Die Nichtbeanspruchung des Produkts (der Ausrüstung) innerhalb von drei Monaten ab dem Datum der Überprüfung/Reparatur gemäß Artikel 180 c. c. Im Zusammenhang mit Artikel 60 c. c. wird der Kunde als Wunsch angesehen, das Eigentum aufzugeben, was zur Anerkennung des Produkts (der Ausrüstung) als Verlassen führt.
3. Die Nichtbeanspruchung des Produkts(der Ausrüstung) entbindet den Kunden nicht von der Zahlung einer Gebühr in Höhe des Überprüfungs- oder Reparaturpreises.
4. Die Annahme des Produkts (der Ausrüstung) kann nicht von der Erfüllung zusätzlicher Bedingungen abhängig sein, außer für die Bezahlung des Gehalts.
