Verordnung des Ministers über Qualitätsanforderungen für Briketts und Pellets – wir erklären!

Verordnung des Ministers über Qualitätsanforderungen für Briketts und Pellets – wir erklären!

Das am 9. Mai 2025 veröffentlichte Dokument mit dem Titel „Verordnung des Ministers für Klima und Umwelt vom 8. Mai 2025 über Qualitätsanforderungen für Biomasse aus Bäumen und Sträuchern, die in Form von Briketts oder Pellets in den Verkehr gebracht oder in das Zollverfahren der Überlassung zum freien Verkehr überführt wird“, erlangt genau zwei Wochen nach der Veröffentlichung Rechtskraft – also am 24. Mai 2025.

 

Die Verordnung richtet sich hauptsächlich an Hersteller, Importeure, Händler und Verkäufer von Holzbriketts und -pellets, die für Haushalte sowie für Verbrennungsanlagen mit einer Leistung unter 1 MW bestimmt sind. 

WICHTIG: Das Dokument bezieht sich nicht auf Pellets oder Briketts, die für den Eigenbedarf hergestellt werden.

 

Wie allgemein bekannt ist – Unkenntnis des Gesetzes schadet. 

Deshalb erläutern wir Ihnen gerne die neuen Vorschriften.

 

Verordnung des Klimaministers – was ändern die neuen Vorschriften in der Praxis?

Der größte Teil des Regierungsdokuments besteht aus neuen Normen zur Qualität von Brennstoffen aus holzartiger Biomasse – deren Zusammenfassung stellen wir in den folgenden Absätzen dar.

 

Die neuen Vorschriften legen indirekt auch die Pflichten der Vertreiber dieser Art von Brennstoff fest.

 

Pflichten der Vertreiber von Biomassebrennstoffen

 

Dazu gehören: 

 

- Überprüfung der Übereinstimmung der von den Herstellern gelieferten Dokumentation mit den Anforderungen der Verordnung.

 

 - Information des Verbrauchers über die Qualitätsklasse des Produkts sowie dessen Verwendungszweck (z. B. für Kessel mit Ökodesign-Zertifikat).

- Im Falle der Feststellung von Unregelmäßigkeiten – vorübergehende Aussetzung des Vertriebs.

Der Großteil der Richtlinien betrifft jedoch die Hersteller von Biobrennstoffen.

Die neuen Vorschriften bezüglich des Rohstoffs verbieten die Verwendung von lackiertem, imprägniertem, verleimtem oder chemisch gefärbtem Holz zur Herstellung von Pellets und Briketts.

Nachfolgend stellen wir die neuesten Richtlinien für Hersteller fester Brennstoffe aus holzartiger Biomasse vor. 




1. Neue Normen für Briketts

 

Gemäß dem Inhalt der Verordnung müssen Briketts, die in den Verkehr gebracht oder in das Zollverfahren überführt werden, folgende Bedingungen erfüllen:

 

Hinweis: Im Dokument des Ministeriums werden die Normen für Briketts im Betriebszustand (R) oder im Trockenzustand (S) definiert. 

Der Betriebszustand bedeutet den Zustand, in dem der Brennstoff verwendet wird, der Trockenzustand ist definiert als der Zustand nach mehr als zweistündiger Trocknung bei einer Temperatur von 105–110 °C.



1. Feuchtigkeitsgehalt (R): Maximal 12%

2. Aschegehalt (S): Maximal 3%.

3. Korndichte (R): Mindestens 0,9 g/cm³ – In diesem Zusammenhang bedeutet Korndichte die Dichte des Briketts, also den Verdichtungsgrad der Biomasse. 

Zum Vergleich: Eine Dichte von 0,9 g/cm³ entspricht der Dichte eines Eiswürfels oder frisch geschlagenen Buchenholzes.

4. Zusatzstoffgehalt (R): Maximal 2% – Zusatzstoffe sind Substanzen, die die Produktion oder Verbrennung unterstützen. Das Ministerium nennt im Dokument: Schlackebildungsinhibitoren oder andere wie Stärke, Mais- und Kartoffelmehl, Pflanzenöl, Lignin.

5. Heizwert (R): Mindestens 15,5 MJ/kg

6. Stickstoffgehalt (S): Maximal 0,30% – Stickstoff in Biomasse kann zur Bildung schädlicher Stickoxide (NOx) bei der Verbrennung beitragen.

7. Schwefelgehalt (S): Maximal 0,04% – Schwefel kann zur Emission von Schwefeldioxid (SO₂) führen, das zur Entstehung von saurem Regen beiträgt.

8. Chlorgehalt (S): Maximal 0,02% – Chlor im Brennstoff kann zur Korrosion von Kesseln und Heizgeräten führen.

 

2. Neue Normen für Pellets der Klasse A2

 

Der weitere Teil des Regierungsdokuments legt die ab dem 24.05.25 geltenden Qualitätsnormen für Pellets mit A2-Zertifikat fest.

Wie bei den Briketts beziehen sich einige Parameter auf den Betriebszustand (R), andere auf den Trockenzustand (S).

 

Durchmesser eines einzelnen Granulats:

- Minimum: 6,00 ± 1 mm

- Maximum: 8,00 ± 1 mm

Länge eines einzelnen Granulats:

- Minimum: 3,15 mm

- Maximum: 40,00 mm

Feuchtigkeitsgehalt:

- Maximum: 10,00% (R)

Aschegehalt:

- Maximum: 1,20% (S)

Mechanische Festigkeit:

- Minimum: 97,50% (R) 

Das bedeutet, dass nach Durchführung eines mechanischen Festigkeitstests der Pellets (in der Regel Simulation von Transportbedingungen) ein solcher Anteil (97,5%) der Masse der gesamten geprüften Fraktion nicht zerkleinert oder zerfallen wird.

Feinanteil:

- Maximum: 2,00% (R)

Dies ist der prozentuale Anteil kleiner, ungebundener Biomassepartikel in der geprüften Granulatprobe.

Heizwert:

- Minimum: 16,50 MJ/kg (R)

Schüttdichte:

- Minimum: 600 kg/m³ (R)

- Maximum: 750 kg/m³ (R)

Dieser Parameter bestimmt die Dichte der Pellets einschließlich der Zwischenräume zwischen den Granulaten, also die Dichte eines Kubikmeters Pellets.

Zusatzstoffgehalt:

- Maximum: 2,00% (R)

Stickstoffgehalt:

- Maximum: 0,50% (S)

Gesamtschwefelgehalt:

- Maximum: 0,04% (S)

Chlorgehalt:

- Maximum: 0,02% (S)

 

3. Neue Normen für Pellets der Klasse A1

Der letzte Teil der Verordnung legt die ab dem 24.05.2025 geltenden Qualitätsnormen für Pellets des Typs A1 fest – bestimmt für Heizgeräte der Klassen 3, 4 und 5 oder solche, die die Anforderungen des Ökodesigns erfüllen. Die Autoren des Dokuments definieren Pellets der Klasse A1 als Brennstoff für:

(...)Heizgeräte der Energieklassen 3, 4 und 5 oder solche, die die Anforderungen der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte (ABl. EU L 285 vom 31.10.2009, S. 10 und ABl. EU L 315 vom 14.11.2012, S. 1) erfüllen, die in der Norm zur Umsetzung der europäischen Norm EN 303-5 angegeben sind, um die Energie- und Emissionskriterien einzuhalten.

 


Wie bei Pellets der Klasse A2 beziehen sich einige Parameter auf den Betriebszustand (R), andere auf den Trockenzustand (S). 

Die Richtlinien lauten wie folgt:

Durchmesser eines einzelnen Granulats:

- Minimum: 6,00 ± 1 mm

- Maximum: 8,00 ± 1 mm

Länge eines einzelnen Granulats:

- Minimum: 3,15 mm

- Maximum: 40,00 mm

Feuchtigkeitsgehalt:

- Maximum: 10,00% (R)

Aschegehalt:

- Maximum: 0,70% (S)

Mechanische Festigkeit:

- Minimum: 98,00% (R)
Das bedeutet, dass nach Durchführung eines mechanischen Festigkeitstests der Pellets (Simulation von Transportbedingungen) bis zu 98% der Masse nicht zerkleinert oder beschädigt werden.

Feinanteil:

- Maximum: 2,00% (R)
Dies ist der prozentuale Anteil kleiner, ungebundener Biomassepartikel in der geprüften Granulatprobe.

Heizwert:

- Minimum: 16,50 MJ/kg (R)

Schüttdichte:

- Minimum: 600 kg/m³ (R)

- Maximum: 750 kg/m³ (R)
Dieser Parameter bestimmt, wie viel Pellet (einschließlich der Zwischenräume zwischen den Granulaten) in einen Kubikmeter passt.

Zusatzstoffgehalt:

- Maximum: 2,00% (R)
Dies betrifft z. B. technologische Zusatzstoffe wie Stärke, Pflanzenöle, Lignin usw.

Stickstoffgehalt:

- Maximum: 0,30% (S)

Gesamtschwefelgehalt:

- Maximum: 0,04% (S)

Chlorgehalt:

- Maximum: 0,02% (S)

 

Was ist mit altem Biobrennstoff?

 

Bis Ende 2025 gelten Übergangsbestimmungen.

Briketts oder Pellets, die vor dem 1. Juni 2025 hergestellt wurden, dürfen bis zum Ende des laufenden Jahres verkauft werden, sofern sie die Qualitätsnormen früherer Rechtsakte erfüllen.



Link zum Dokument auf der offiziellen Website des Sejm der Republik Polen: Original

23.05.2025 20:50:47
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